Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen ab Juni 2025 dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – dazu zählen insbesondere Webseiten und Online-Shops.
Wer ist betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen – insbesondere, wenn über die Webseite Verträge abgeschlossen oder Geschäftsprozesse eingeleitet werden. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops, Buchungs- oder Reservierungssysteme, digitale Terminvergaben oder Formulare, die zur konkreten Beauftragung oder Bestellung führen.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Webseite ist automatisch betroffen. Einfache Kontaktformulare zur allgemeinen Anfrage ohne direkten Bezug zu einem Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Dennoch ist Vorsicht geboten – denn sobald ein Formular zur Buchung, Bestellung oder verbindlichen Kommunikation über Leistungen dient, kann es durchaus relevant werden.
Eine gesetzliche Ausnahme gilt für sogenannte Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt – sofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Wer hingegen physische Produkte in Verkehr bringt, fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung, denn digitale physische Produkte müssen immer barrierefrei zugänglich sein. Auch rein geschäftskundengerichtete (B2B-)Webseiten sind in vielen Fällen nicht betroffen.
Konkret bedeutet das: Wenn du über deine Website direkt mit Kund:innen interagierst – etwa durch digitale Terminvereinbarung, Angebotsanfragen, Produktverkauf oder Service-Buchung – solltest du dich mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen. Selbst viele kleinere Unternehmen, Praxen, Coaches, Agenturen oder Selbstständige sind betroffen, auch wenn sie sich selbst nicht als „digitales Unternehmen“ sehen.
✅ Wir helfen dir einzuschätzen, ob deine Webseite unter das BFSG fällt – und was zu tun ist, um mögliche Barrieren gezielt abzubauen.
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Wer bis zur Frist keine barrierefreie Webseite bereitstellt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und vor allem: Vertrauensverlust bei Kunden, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind. https://www.atellinghusen-marketing.de/blog/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-bfsg-anforderungen-folgen-umsetzung