Danilo à Tellinghusen
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Berater für Online Marketing
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Seit dem 28. Juni 2025 Pflicht!

Deine barrierefreie Website nach dem BFSG – Pflicht erfüllen & Kunden gewinnen

Ab 2025 ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben – wir analysieren, optimieren und gestalten deine Webseite nach dem BFSG.

Schnell. Sicher. Verständlich.

Audit & Beratung: Wir prüfen deine bestehende Webseite auf Barrierefreiheit – inkl. konkreter Handlungsempfehlungen.
Fachgerechte Umsetzung: Wir gestalten deine Webseite barrierearm auf Basis von WCAG 2.2 – nutzerfreundlich und verständlich.
Persönlich & verständlich: Wir begleiten dich Schritt für Schritt – ohne Fachchinesisch, mit klaren Empfehlungen.
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Danilo à Tellinghusen von À Tellinghusen Marketing in Magdeburg und Gardelegen
Bewertung Steuerberater Jacobs - À Tellinghusen MarketingBewertung Studio Sandra Gutsche - À Tellinghusen MarketingBewertung Peggy Schulz - À Tellinghusen MarketingBewertung Lindenhofgarten - À Tellinghusen Marketing
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Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet viele Unternehmen ab Juni 2025 dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – dazu zählen insbesondere Webseiten und Online-Shops.

Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt grundsätzlich für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen – insbesondere, wenn über die Webseite Verträge abgeschlossen oder Geschäftsprozesse eingeleitet werden. Dazu gehören beispielsweise Online-Shops, Buchungs- oder Reservierungssysteme, digitale Terminvergaben oder Formulare, die zur konkreten Beauftragung oder Bestellung führen.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Webseite ist automatisch betroffen. Einfache Kontaktformulare zur allgemeinen Anfrage ohne direkten Bezug zu einem Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht unter das BFSG. Dennoch ist Vorsicht geboten – denn sobald ein Formular zur Buchung, Bestellung oder verbindlichen Kommunikation über Leistungen dient, kann es durchaus relevant werden.

Eine gesetzliche Ausnahme gilt für sogenannte Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigtsofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Wer hingegen physische Produkte in Verkehr bringt, fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung, denn digitale physische Produkte müssen immer barrierefrei zugänglich sein. Auch rein geschäftskundengerichtete (B2B-)Webseiten sind in vielen Fällen nicht betroffen.

Konkret bedeutet das: Wenn du über deine Website direkt mit Kund:innen interagierst – etwa durch digitale Terminvereinbarung, Angebotsanfragen, Produktverkauf oder Service-Buchung – solltest du dich mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen. Selbst viele kleinere Unternehmen, Praxen, Coaches, Agenturen oder Selbstständige sind betroffen, auch wenn sie sich selbst nicht als „digitales Unternehmen“ sehen.

✅ Wir helfen dir einzuschätzen, ob deine Webseite unter das BFSG fällt – und was zu tun ist, um mögliche Barrieren gezielt abzubauen.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Wer bis zur Frist keine barrierefreie Webseite bereitstellt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und vor allem: Vertrauensverlust bei Kunden, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind. https://www.atellinghusen-marketing.de/blog/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-bfsg-anforderungen-folgen-umsetzung

Ist Ihre Website barrierefrei?

Viele Webseiten erfüllen nicht die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit – sei es durch unlesbare Text-Kontraste, fehlende Alternativtexte oder unlogische Strukturen. Das Problem: Oft merken es die Betreiber nicht, weil sie ihre Seite nur als sehende und technisch versierte Nutzer erleben.

Wir prüfen Ihre Website mit dem Blick derjenigen, die Barrieren erleben – zum Beispiel:

👀 Sehbehinderte Nutzer, die auf ausreichende Kontraste, skalierbare Schriftgrößen oder Vorlesefunktionen angewiesen sind

⌨️ Menschen mit motorischen Einschränkungen, die Webseiten nur per Tastatur bedienen können

📱 Mobile Nutzer & Ältere, die von klarer Struktur und lesbarer Darstellung profitieren

🧭 Screenreader-Anwendungen, die auf korrektes HTML, sprechende Linktexte und alternative Bildbeschreibungen angewiesen sind


Wir analysieren konkret:

Bedienbarkeit per Tastatur (z. B. Fokusführung, sichtbare Elemente)

Screenreader-Kompatibilität (z. B. semantische Struktur, ARIA-Rollen)

visuelle Lesbarkeit (Kontraste, Schriftgrößen, responsives Verhalten)

strukturierte Inhalte (Überschriften-Hierarchie, Alternativtexte, Linkbeschriftungen)

👉 Du erhältst von uns einen klaren, praxisnahen Auditbericht mit verständlichen Empfehlungen, Prioritäten und Umsetzungsoptionen – ganz ohne Fachchinesisch.
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Unsere Leistungen – Analyse, Umsetzung & Begleitung

Damit deine Webseite möglichst barrierearm und benutzerfreundlich wird, unterstützen wir dich umfassend – von der Analyse über die gestalterische und technische Umsetzung bis hin zur passenden gesetzlich geforderten Erklärung für deine Nutzer:innen. Dabei orientieren wir uns an anerkannten Standards und gesetzlichen Anforderungen. Das ersetzt allerdings keine rechtliche Prüfung oder behördlichen Tests.

Webseiten-Audit gemäß BFSG

Wir analysieren deine Seite nach den anerkannten Standard WCAG 2.1  und identifizieren Barrieren, die behoben werden sollten.

Barrierearme Gestaltung & technische Umsetzung

Wir überarbeiten Inhalte, Struktur, Design und Technik deine Seite so, dass sie möglichst barrierearm, verständlich und zugänglich wird – ohne die bestehende Identität zu verlieren.

Erstellung der verpflichtenden Barrierefreiheitserklärung

Wir unterstützen dich bei der Formulierung und Einbindung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheitserklärung

So läuft die Umsetzung ab – Schritt für Schritt

Wir wissen, dass Begriffe wie „barrierefrei“ oder „gesetzeskonform“ schnell überfordern können – vor allem, wenn technische Details und gesetzliche Vorgaben im Raum stehen. Deshalb haben wir einen klaren, verständlichen Prozess entwickelt, der dich strukturiert und ohne Fachchinesisch ans Ziel bringt.

Als Agentur mit praktischer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Selbstständigen, kleinen Unternehmen und Praxen wissen wir genau, worauf es wirklich ankommt: klare Empfehlungen, verlässliche Begleitung und Lösungen, die zu dir und deinem Alltag passen.

Du musst kein Technikprofi oder Rechtsexperte sein – wir führen dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Offen, transparent und immer mit dem Ziel, deine Website zukunftsfähig und nutzerfreundlich zu gestalten.

👉 Lass uns gemeinsam starten – strukturiert, verständlich und auf Augenhöhe. Damit du genau weißt, was zu tun ist.

Erstgespräch & Zielgruppen-Check

Wir lernen Ihre Zielgruppe, Branche und bestehende Webseite kennen.

Audit & Handlungsempfehlungen

Wir führen eine ausführliche Analyse ihrer Webseite durch. Sie erhalten anschließend eine übersichtliche Checkliste mit konkreten Maßnahmen.

Gestalterische & technische Umsetzung

Wir optimieren Ihre Website in enger Abstimmung mit Ihnen.

Häufig gestellte Frage (FAQ)

Deine Frage war nicht dabei?

Schreibe mir gerne eine E-Mail:
info@atellinghusen-marketing.de

Gilt das BFSG auch für mein Unternehmen?

Wenn Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ist die Wahrscheinlichkeit hoch. Wir helfen Ihnen gern bei der Einschätzung.

Was kostet ein Audit oder die Umsetzung?

Das hängt von Ihrer aktuellen Webseite ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Kleine Anpassungen sind in wenigen Tagen erledigt – komplexere Projekte dauern je nach Umfang einige Wochen.

Kann ich rechtssicher handeln, ohne Jurist zu sein?

Wir ersetzen keine Rechtsberatung. Aber wir unterstützen Sie dabei, Ihre Website technisch und gestalterisch an anerkannte Standards anzupassen und Barrieren gezielt abzubauen.