Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen jetzt beachten müssen

So vermeidest du Bußgelder, Abmahnungen und Umsatzeinbußen – und machst deine Website zukunftsfähig für alle Nutzer.

Danilo à Tellinghusen
Danilo à Tellinghusen
Experte für Webdesign & Online Marketing

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft nicht nur Behörden oder soziale Einrichtungen – sondern zunehmend auch private Unternehmen. Spätestens ab 28. Juni 2025 müssen viele Webseiten, Apps und digitale Produkte barrierefrei zugänglich sein. Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert ernste Folgen: von Abmahnungen über Betriebsuntersagungen bis zu Bußgeldern von bis zu 100.000 €.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • welche Unternehmen betroffen sind,
  • was genau Barrierefreiheit im digitalen Raum bedeutet,
  • welche Standards und Tools Sie kennen müssen,
  • und wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt fit für das BFSG machen.

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei nutzbar zu machen. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen – sei es beim Online-Shopping, beim Lesen von Informationen oder beim Ausfüllen eines Kontaktformulars.

Betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops
  • Buchungsplattformen
  • Webseiten mit interaktiven Formularen
  • digitale Kundenservices
  • Apps und Softwareprodukte

Achtung: Auch kleine Unternehmen können betroffen sein – insbesondere, wenn sie digitale Produkte anbieten oder über Websites verfügen, die in der Breite genutzt werden.

Was droht bei Verstößen gegen das BFSG?

Wird eine Website nicht barrierefrei gestaltet, können Behörden und Wettbewerber aktiv werden:

  • Marktüberwachungsbehörden fordern zur Nachbesserung auf.
  • Wird nicht reagiert, kann der Betrieb der Website untersagt werden.
  • Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
  • Wettbewerber können Abmahnungen aussprechen, was teuer und geschäftsschädigend sein kann.

Fazit: Wer sich frühzeitig vorbereitet, schützt nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen – sondern positioniert sich auch als modernes, verantwortungsvolles Unternehmen.

Die technischen Anforderungen: WCAG 2.1 AA als Maßstab

Das BFSG verweist auf die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) – konkret auf das Level AA. Diese Richtlinien geben vor, wie Inhalte, Navigation und Interaktionen gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind.

Einige zentrale Anforderungen:

  • Tastaturbedienbarkeit (auch ohne Maus nutzbar)
  • semantisch sauberer HTML-Code mit ARIA-Attributen
  • Kompatibilität mit Screenreadern und assistiven Technologien
  • keine visuellen Effekte wie Blinken oder Pop-ups, die epileptische Anfälle auslösen können

Barrierefreiheitserklärung ist Pflicht

Neben Impressum und Datenschutzerklärung gehört ab Inkrafttreten des BFSG auch eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend auf Ihre Website – gut sichtbar und dauerhaft erreichbar, etwa im Footer. In dieser müssen Sie offenlegen, inwieweit Ihre Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Dazu zählen unter anderem: welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind (mit Begründung), und wie Nutzer bei Problemen Kontakt aufnehmen können. Diese Erklärung dient der Transparenz und ist in Anlage 3 des BFSG rechtlich konkretisiert.

Inhalte und Design barrierefrei gestalten: So geht's

Die Gestaltung Ihrer Website muss nicht nur technisch barrierefrei sein – auch die Inhalte spielen eine zentrale Rolle. Eine Auswahl bewährter Maßnahmen:

Texte & Struktur:

  • Einfache, klare Sprache ohne Fachbegriffe
  • Keine verschachtelten Sätze
  • Gute Lesbarkeit durch Überschriftenstruktur (H1, H2, H3)
  • Alternativversionen in Leichter Sprache oder Gebärdensprache

Design:

  • Serifenlose Schriftarten (z. B. Arial, Verdana)
  • Skalierbare Schriftgrößen (Zoomfunktion)
  • Hohe Farbkontraste (z. B. schwarz auf weiß)
  • Einheitliche Symbole und logische Navigation
  • Kennzeichnung von Links durch Farbe und Unterstreichung

Medien & Formulare:

  • Alt-Texte für Bilder
  • Audiodeskriptionen für Videos
  • Keine rein visuellen oder akustischen Hinweise
  • Formulare barrierefrei beschriften, z. B. durch klar benannte Felder
  • Barrierefreie CAPTCHAs, etwa einfache Rechenaufgaben

Abschließende Prüfung: Der BITV-Test

Für die Qualitätssicherung Ihrer Website empfiehlt sich der sogenannte BITV-Test. Dieser basiert auf den WCAG 2.1 AA und ist speziell auf das BFSG abgestimmt. Öffentliche Stellen setzen ihn als Nachweis ein – aber auch Unternehmen können ihn nutzen, um sich rechtlich abzusichern.

Checkliste: 15 Punkte für barrierefreies Webdesign

Basierend auf der eRecht24-Checkliste hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

  1. Einfache Sprache, keine Fachbegriffe
  2. Tastaturbedienung für alle Elemente
  3. Serifenlose, skalierbare Schriftarten
  4. Hohe Farbkontraste
  5. Alt-Texte & Audiodeskriptionen
  6. Klare Webseitenstruktur
  7. Keine Pop-ups oder Flackern
  8. Sauberer HTML-Code & ARIA-Tags
  9. Alternative Kontaktwege
  10. Barrierefreie CAPTCHAs
  11. Keine Zeitlimits in Formularen
  12. Unterstützung assistiver Technologien
  13. Auch Apps & mobile Ansicht beachten
  14. Rechtstexte ebenfalls barrierefrei bereitstellen
  15. Informationen zur Barrierefreiheit gemäß Anlage 3 BFSG einbindeneRecht24-Checkliste-Ink…

Fazit: Warum Barrierefreiheit kein „Nice to have“ mehr ist

Barrierefreiheit ist kein Bonus – sie wird zum Standard. Und das ist gut so. Denn barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nutzerfreundlicher, SEO-freundlicher und zukunftssicher.

Wer sich jetzt vorbereitet, profitiert doppelt: rechtlich und wirtschaftlich.

Bist du dir unsicher, ob deine Website den Anforderungen des BFSG entspricht?
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Danilo à Tellinghusen
Danilo à Tellinghusen
Veröffentlicht: 
10.07.2025
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