Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft nicht nur Behörden oder soziale Einrichtungen – sondern zunehmend auch private Unternehmen. Spätestens ab 28. Juni 2025 müssen viele Webseiten, Apps und digitale Produkte barrierefrei zugänglich sein. Wer diese Anforderungen ignoriert, riskiert ernste Folgen: von Abmahnungen über Betriebsuntersagungen bis zu Bußgeldern von bis zu 100.000 €.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei nutzbar zu machen. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zum digitalen Raum zu ermöglichen – sei es beim Online-Shopping, beim Lesen von Informationen oder beim Ausfüllen eines Kontaktformulars.
Betroffen sind unter anderem:
Achtung: Auch kleine Unternehmen können betroffen sein – insbesondere, wenn sie digitale Produkte anbieten oder über Websites verfügen, die in der Breite genutzt werden.
Wird eine Website nicht barrierefrei gestaltet, können Behörden und Wettbewerber aktiv werden:
Fazit: Wer sich frühzeitig vorbereitet, schützt nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen – sondern positioniert sich auch als modernes, verantwortungsvolles Unternehmen.
Das BFSG verweist auf die internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) – konkret auf das Level AA. Diese Richtlinien geben vor, wie Inhalte, Navigation und Interaktionen gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen zugänglich sind.
Einige zentrale Anforderungen:
Neben Impressum und Datenschutzerklärung gehört ab Inkrafttreten des BFSG auch eine Barrierefreiheitserklärung verpflichtend auf Ihre Website – gut sichtbar und dauerhaft erreichbar, etwa im Footer. In dieser müssen Sie offenlegen, inwieweit Ihre Website den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Dazu zählen unter anderem: welche Maßnahmen umgesetzt wurden, welche Bereiche noch nicht barrierefrei sind (mit Begründung), und wie Nutzer bei Problemen Kontakt aufnehmen können. Diese Erklärung dient der Transparenz und ist in Anlage 3 des BFSG rechtlich konkretisiert.
Die Gestaltung Ihrer Website muss nicht nur technisch barrierefrei sein – auch die Inhalte spielen eine zentrale Rolle. Eine Auswahl bewährter Maßnahmen:
Für die Qualitätssicherung Ihrer Website empfiehlt sich der sogenannte BITV-Test. Dieser basiert auf den WCAG 2.1 AA und ist speziell auf das BFSG abgestimmt. Öffentliche Stellen setzen ihn als Nachweis ein – aber auch Unternehmen können ihn nutzen, um sich rechtlich abzusichern.
Basierend auf der eRecht24-Checkliste hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Barrierefreiheit ist kein Bonus – sie wird zum Standard. Und das ist gut so. Denn barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nutzerfreundlicher, SEO-freundlicher und zukunftssicher.
Wer sich jetzt vorbereitet, profitiert doppelt: rechtlich und wirtschaftlich.
Bist du dir unsicher, ob deine Website den Anforderungen des BFSG entspricht?
👉 Vereinbare noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch und wir prüfen gemeinsam, ob du handeln musst.